Klarheit vor dem ersten Schuss – hier findest du alle Infos auf einen Blick.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Alles zum Strafregisterauszug & Bewilligungen
Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das zeigt, ob eine Person in der Schweiz rechtskräftig verurteilt wurde. Es listet Straftaten auf, die im Schweizer Strafregister eingetragen sind.
Spätestens ab deinem zweiten Besuch ist ein aktueller Strafregisterauszug erforderlich.
Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein.
Einen Strafregisterauszug kannst du online über die offizielle Website des Bundes oder bei jeder Poststelle in der Schweiz beantragen.
⚠️ Wichtig:
Achte darauf, nur die offizielle Seite des Bundes zu nutzen – es gibt betrügerische Webseiten! Auch bei der Online-Bestellung musst du das Formular ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden, da das Dokument physisch erstellt wird.
📌 Offizielle Website:
Kein Problem – sprich einfach vor Ort unser Personal an und erkläre die Situation.
Bitte beachte: Ab dem zweiten Besuch ist der Auszug zwingend erforderlich.
Ja, wir stellen dir gerne einen entsprechenden Schiessnachweis aus.
Ja, das ist möglich. Die Ausnahmebewilligung oder der Waffenerwerbsschein darf jedoch nicht älter als 2 Jahre sein.
Nach Ablauf dieser Frist kannst du einen Strafregisterauszug nachreichen, der – auch bei vorheriger Vorlage einer Bewilligung – dann ebenfalls 2 Jahre lang gültig ist.
Der eingereichte Strafregisterauszug ist 1 Jahr ab dem Einreichungsdatum bei uns gültig.
Gültiges Ausweisdokument von dir.
Betreffend Strafregister: Idealerweise bringst du einen Nachweis aus deinem Wohnsitzland, z. B.:
- ein polizeiliches Führungszeugnis (z. B. in Deutschland),
- ein criminal record oder
- ein Leumundszeugnis – je nach Land trägt das Dokument unterschiedliche Bezeichnungen.
Als Tourist/in kannst du bei deinem ersten Besuch auch ohne Nachweis teilnehmen.
Ab dem zweiten Besuch ist ein entsprechender Auszug erforderlich.
Ja, in diesem Fall ist kein Strafregisterauszug erforderlich.
Du musst jedoch bei jedem Besuch deine gültige Waffentragbewilligung oder deinen Dienstausweis mitbringen und vorweisen.
Und du darfst auch Munition vor Ort kaufen.
Alles zu deiner Buchungen
Wir empfehlen eine Buchung über unsere Website. Du darfst aber auch gerne spontan vorbeikommen – je nach Verfügbarkeit.
Grundsätzlich ist keine spezielle Kleidung erforderlich.
Wir empfehlen jedoch:
- festes Schuhwerk,
- keine grossen Ausschnitte, da heisse Hülsen beim Schiessen ausgeworfen werden können,
- bequeme Kleidung – die Räume sind klimatisiert und zugfrei.
Unsere Schiessräume verfügen über eine moderne Lüftungsanlage, die die Luft 15–16 Mal pro Stunde vollständig mit frischer, klimatisierter Luft austauscht.
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle – insbesondere in Bezug auf mögliche Schadstoffe wie Schmauchpartikel oder Rückstände von Treibmitteln.
👉 Wichtig: Bitte nach dem Schiessen unbedingt die Hände waschen.
Eigenständiges Schiessen ist ab 18 Jahren erlaubt. Jüngere Personen dürfen auf Anfrage und in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.
Nein, Gehörschutz und Schutzbrille sind in jeder Buchung inbegriffen – Sicherheit hat bei uns oberste Priorität.
Du darfst jedoch gerne deine eigene Schutzausrüstung mitbringen, wenn du das möchtest.
Alles zu Munition & Waffen
Ja, selbstverständlich kannst du deine eigene Waffe mitbringen.
Ja, du kannst Waffen direkt bei uns für den Gebrauch vor Ort mieten – auch ohne eigene Ausrüstung.
Ja, du darfst eigene Munition mitbringen, sofern sie funktionsfähig und gesetzlich erlaubt ist.
Bitte beachte: Illegale oder manipulierte Munition wird den zuständigen Behörden gemeldet.
Ja. Wir führen alle gängigen Kaliber direkt an Lager.
Ja, aber nur, wenn du zuvor einen gültigen Strafregisterauszug(CH-Bürger), einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung bei uns vorgelegt hast.
Ja, allerdings nur für den Gebrauch vor Ort und in limitierter Menge.
Ein Mitnehmen der Munition ist ohne gültigen Strafregisterauszug, Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung nicht erlaubt.